Auch heuer können Sie bei Ihrer Steuererklärung wieder 5 Promille der Einkommenssteuer IRPEF einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. Hierfür genügt es, auf der Steuererklärung im dafür vorgesehenen Feld die entsprechende Steuernummer einzutragen und seine Unterschrift darunter zu setzen. Wer keine Steuererklärung macht, kann die Zweckbestimmung der 5 Promille vornehmen, indem er das entsprechende Blatt des Modell CUD ausfüllt, in einen Umschlag steckt und diesen mit „Wahl für die Zweckbestimmung von 5 Promille der IRPEF“ und seinem Vor- Nachnamen und Steuernummer beschriftet. Dieser Umschlag kann kostenlos bei der Post abgegeben werden. Durch die Zweckwidmung der 5 Promille entstehen keine Mehrkosten.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie die Kinderbetreuung und die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ unterstützen und die Steuernummer 02524920218 eintragen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!