Tarifänderungen in der Kleinkinderbetreuung

Das neue Familiengesetz sieht die Harmonisierung der Tarife des Tagesmutterdienstes und der Kindertagesstätten vor. Ab 01.01.2014 gelten somit für beide Dienste dieselben Tarife, und zwar 0,90 Euro/Stunde als Mindesttarif und 3,65 Euro/Stunde als neuer Höchsttarif.

„Durch diese Anpassung wird endlich Wahlfreiheit für die Eltern garantiert“, freut sich Maria Hochgruber Kuenzer, Präsidentin der Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“, die Tagesmutterdienst in ganz Südtirol anbietet.

Bisher waren die Preisunterscheide auf Grund unterschiedlicher Förderkriterien teilweise recht hoch und Eltern entschieden sich oft für die günstigeren Kindertagesstätten, anstatt auf eine Tagesmutter zurückzugreifen, die vielleicht besser Ihren Bedürfnissen entsprechen würde.

„Den Tagesmutterdienst zeichnet vor allem die familiäre Atmosphäre, individuelle Betreuung und Flexibilität aus.“, unterstreicht Maria Kuenzer, „die Tagesmutter kann, dadurch dass sie nur wenige Kinder und diese bei sich zu Hause betreut, optimal auf die Bedürfnisse auf Eltern und Kind eingehen.“

Vor allem in ländlichen Gebieten rechnen sich auf Grund der geringen Kinderzahl keine Kindertagesstätten und Eltern müssen auf eine Tagesmutter zurückgreifen. Diese sind nun nicht mehr benachteiligt.

Der Mindesttarif für Einkommensschwache steigt zwar, dies wird durch die Erhöhung des Familiengeldes aber auf jeden Fall aufgefangen und netto bleibt den Eltern am Ende des Monats mehr übrig als bisher.