Bäuerinnen Kinderbetreuung: Ab Montag Ansuchen um Babybonus möglich

Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ ist im entsprechenden Verzeichnis eingetragen.

Dank der Fornero Reform können arbeitende Mütter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, heuer erstmals um den sogenannten Babybonus ansuchen. Dieser wird den Eltern als Beitrag für die Kinderbetreuung gewährt und beträgt insgesamt maximal 1.800 Euro. 

Neben öffentlichen Einrichtungen ist auch die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ im entsprechenden staatlichen Register eingetragen. „Eltern, die unseren Tagesmutterdienst in Anspruch nehmen, können somit um diese Unterstützung ansuchen,“ zeigt sich Maria Hochgruber Kuenzer, Präsidentin der Sozialgenossenschaft erfreut „Mütter, welche aus welchen Gründen auch immer nach der obligatorischen Mutterschaft sich entscheiden wieder ins Berufsleben zurückzukehren, wird somit, zumindest auf dieser Ebene, die Wahlfreiheit gewährt, ob Sie eine öffentliche Struktur wählen, oder sich für eine Tagesmutter entscheiden.“

Gemeinsam mit dem Patronat ENAPA des Südtiroler Bauernbundes, bietet die Sozialgenossenschaft allen Eltern und Mitglieder der Genossenschaft Hilfe beim Ausfüllen des Ansuchens, welchen vom 01.07.2013 bis zum 10.07.2013 gestellt werden kann, an.

Um den Beitrag können alle lohnabhängigen Mütter ansuchen, welche auf die fakultative Mutterschaft verzichten. Ansuchen darf jede werdende Mutter und jede Mutter, bei der noch nicht 11 Monate seit Beendigung der obligatorischen Mutterschaft verstrichen sind.

Wer in Genuss dieser Förderung fällt, erhält für sechs Monate einen Zuschuss von maximal 300 Euro. Insgesamt werden für diese Maßnahme 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.