Das große Ziel eine bessere sozialrechtliche Einstufung des Berufsbildes Tagesmutter zu erhalten, wurde endlich erreicht!
Die Kammerabgeordneten Luisa Gnecchi und Renate Gebhard haben einen Antrag zur Abänderung eines Artikels des Haushaltsgesetzes vom Dezember 2006 vorgelegt, der bis jetzt die Einzahlung der Sozialbeiträge laut Kollektivvertrag Hausangestellte vorsah. Am 09.03.2017 wurde dieser Abänderungsantrag nun n der römischen Abgeordnetenkammer genehmigt. Die Genehmigung im Senat wird im April erfolgen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden diese ausgezeichneten Neuigkeiten aus Rom von den beteiligten Politikerinnen Luisa Gnecchi, Renate Gebhard, Waltraud Deeg und Maria Hochgruber Kuenzer vorstellt.
Initiatorin war Maria Hochgruber Kuenzer mit einem Beschlussantrag im Jahr 2015, der im Südtiroler Landtag einstimmig angenommen wurde. Die Zustimmung für den Wechsel des Kollektivvertrages musste jedoch über Rom erfolgen. Durch die grandiose, parteiübergreifende Zusammenarbeit der vier motivierten Politikerinnen Luisa Gnecchi, Renate Gebhard, Waltraud Deeg und Maria Hochgruber Kuenzer ist es nun gelungen, das Berufsbild Tagesmutter nachhaltig aufzuwerten und vor allem eine angemessene soziale Absicherung in Bezug auf Renten, Krankheit, Mutterschaft und mehr zu gewährleisten.
Zitate:
Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer: „das ist ein Meilenstein, von dem wir schon lange geträumt haben. Das Berufsbild Tagesmutter ist nun aufgewertet und die Tagesmütter sind durch den Wechsel des Kollektivvertrages sozialrechtlich den anderen Arbeitnehmern/innen gleichgestellt“.
Landesrätin Waltraud Deeg: „im Jahr 2015 wurden knapp 750.000 Betreuungsstunden von Tagesmüttern geleistet. Die bessere Rentenabsicherung für die Tagesmütter ist sehr wichtig. Ich würde mir aber auch eine Besserstellung der Kinderbetreuerinnen wünschen und fordere die Gewerkschaften auf, Zusatzverträge auszuarbeiten“.
Kammerabgeordnete Luisa Gnecchi: „pensare che il tipo di contribuzione delle Tagesmutter fosse quello delle collaboratrici domestiche era una cosa che mortificava il ruolo di questa figura professionale importante. Ovviamente con il cambio della contribuzione il costo sarà più alto, però bisogna anche pensare che ogni Euro che si spende per i contributi per avere poi una pensione dignitosa è un Euro in meno che si spenderà quando poi queste donne saranno un pò meno giovani. Sono veramente tanti i vantaggi, quindi noi che siamo a Roma, Renate ed io che ci occupiamo del lavoro delle donne siamo convinte che si stata fatta una cosa molto positiva.”
Kammerabgeordnete Renate Gebhard: „Ich bin sehr froh, dass dies in gemeinsamer auch parteiübergreifender Zusammenarbeit von Frauen für Frauen gelungen ist. Dies ist ein konkreter Schritt zur Vorbeugung der weiblichen Altersarmut und insofern für mich ein großer Erfolg.“
Die neue Regelung tritt mit 01.09.2017 in Kraft.