Mit dem Finanzgesetz 2017 (Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016) wurde, wie berichtet, eine Geburtenprämie von Euro 800,00 für werdende Mütter gewährt. Das NISF (Nationalinstitut für Soziale Fürsorge – INPS Istituto Nazionale Previdenza Sociale) hat nun das diesbezügliche Rundschreiben erlassen.
Ab dem 01.01.2017 wird für die Geburt oder Adoption eines Kindes ein Betrag von 800,00 Euro einmalig ausbezahlt. Dieser Betrag zählt nicht zum Gesamteinkommen. Das Gesuch wird von der Mutter an die Inps ab dem 7. Schwangerschaftsmonat gestellt. Dem Gesuch beizulegen ist eine Bestätigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Die INPS gibt in Kürze die genaue Vorgangsweise für die Gesuchstellung bekannt. Untenstehend kann das das Rundschreiben in italienischer Sprache abgerufen werden.