Staatliches Kindergeld auch für Südtirols Familien

Auch Südtiroler Familien mit weniger als 25.000 Euro Jahreseinkommen haben Anrecht auf das neue, staatliche Kindergeld, den so genannten Bonus bebè. Darauf weist Familienlandesrätin Waltraud Deeg hin, nachdem die entsprechende Durchführungsverordnung im gesamtstaatlichen Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Auch der Staat will für Familien und Kinder etwas tiefer in die Tasche greifen. Ähnlich wie es das Land Südtirol schon seit Jahren mit dem Betreuungsgeld vorgemacht hat, bezahlt nun der Staat über das Vorsorgeinstitut NISF/INPS ein staatliches Kindergeld aus. Dieses Kindergeld soll vor allem einkommensschwachen Familien zugute kommen. Ausschlaggebend ist dabei der staatliche Vermögensindikator ISEE. Familien, deren Vermögensindikator 2015 einen Betrag bis zu 7000 Euro ausweist, können mit monatlich 160 Euro je Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr rechnen, für Familien mit einem ISEE-Wert von bis zu 25.000 Euro macht der monatliche Betrag 80 Euro aus.

Nachdem die entsprechende Durchführungsverordnung im jüngsten staatlichen Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden ist, hat das Vorsorgeinstitut NISF nun zwei Wochen Zeit, um die telematischen Verfahren zur Antragstellung vorzubereiten und die entsprechenden Vordrucke ins Internet zu stellen. Dann sind Familien und Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern an der Reihe: Sie haben ab Inkrafttreten des Dekrets, also ab 10. April 2015, 90 Tage Zeit, um ihr Gesuch um Kindergeld zu stellen, und erhalten dieses dann für alle eigenen oder adoptierten Kinder bis zu deren drittem Geburtstag. Suchen sie verspätet an, erhalten sie das Kindergeld erst ab der Antragstellung und nicht schon ab Geburt beziehungsweise zum Jahresbeginn 2015.

Familienlandesrätin Deeg verweist darauf, dass auch Südtirols Familien, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, Anspruch auf das Kindergeld des Staates haben, allerdings werde das neue Betreuungsgeld des Staates, der Bonus bebè, nicht durch die Landesagentur ASWE ausbezahlt, sondern über das NISF. Zudem ist der staatliche Vermögensindikator ISEE zu erstellen, wobei die Patronate Hilfestellung leisten.

„Die zusätzliche finanzielle Förderung kann eine Betreuung zu Hause erleichtern, erhöht aber in jedem Fall die Wahlfreiheit in Sachen Kleinkindbetreuung“, erklärt Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Und gerade diese Wahlfreiheit sei auch ein besonderes Ziel der Familienpolitik des Landes: „Familien, die ihre Kleinkinder Kitas, Kinderhorten oder Tagesmüttern anvertrauen, erleichtert das Familiengeld des Landes und nun auch des Staates die Bezahlung dieser Dienste,“ zeigt sich die Landesrätin überzeugt und erinnert daran, dass das Land im laufenden Jahr an die 38 Millionen an Landes- und staatlichem Familiengeld sowie Mutterschaftsgeld ausbezahlen werde.

Quelle: http://www.provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=493914

Foto: ENAPA