Wer ganz oder teilweise auf die fakultative Mutterschaft verzichtet, kann dank der Fornero Reform um einen Beitrag für die Kinderbetreuung ansuchen. Auch Eltern die ihre Kinder bei der Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“ betreuen lassen, können in den Genuss dieser sogenannten Babyvoucher kommen.
Um den Beitrag können alle lohnabhängigen Mütter ansuchen, welche auf die fakultative Mutterschaft verzichten. Ansuchen darf jede werdende Mutter und jede Mutter, bei der noch nicht 11 Monate seit Beendigung der obligatorischen Mutterschaft verstrichen sind. Wer in Genuss dieser Förderung fällt, erhält für sechs Monate einen Zuschuss von maximal 600 Euro, insgesamt also maximal 3.600 Euro.
Gemeinsam mit dem Patronat ENAPA des Südtiroler Bauernbundes, bietet die Sozialgenossenschaft Hilfe beim Ausfüllen des Ansuchens, welches noch bis Ende des Jahres gestellt werden kann, an.