Betriebliche Kleinkindbetreuung: Mehr Plätze, weniger Bürokratie

Mehr Betreuungsplätze und weniger Bürokratie: Mit diesem Ziel hat Familienlandesrätin Waltraud Deeg der Landesregierung neue Kriterien für die Förderung betrieblicher Kleinkindbetreuung unterbreitet. Die Neuregelung, der die Landesregierung heute (18. November) zugestimmt hat, zielt zudem auf eine Gleichbehandlung von Kindertagesstätten und Tagesmütterdiensten ab.

Bereits vor Jahren unternahm das Land Südtirol erste Schritte, um Betriebe bei der Organisation von Kleinkindbetreuung zur Seite zu springen. Angepeilt wurde dabei vor allem die Errichtung von Betriebs-Kindertagesstätten. Diese sollten je zu einem Drittel von den nutzenden Familien, Arbeitgebenden und öffentlicher Hand finanziert werden. „Da es mittlerweile südtirolweit ein Netz von 50 Kindertagesstätten in 35 Gemeinden sowie sieben betriebliche Kindertagesstätten gibt und sich auch der Tagesmutter- und Tagesvaterdienst landesweit entwickelt hat, wollen wir nun neben den Betriebs-Kitas auch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in bestehenden Kindertagesstätten sowie bei Tagesmüttern oder Tagesvätern gleichwertig fördern“, erklärt Familienlandesrätin Deeg.

Zu diesem Zweck wurden die „Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die laufenden Ausgaben betrieblicher Kindertagestätten“ geändert. „Mit dieser Neuregelung ermöglichen wir es, dass Betriebe auch auf das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen in Kitas und bei Tagesmüttern zurückgreifen können“, erklärt die Landesrätin.

Die Neuregelung kommt auch den öffentlich Bediensteten zugute. „Auch Landesbedienstete können nun für die Betreuung ihrer Kleinkinder neben betrieblichen Tagesstätten Tagesmütter- und Tagesväterdienste nützen“, so Landesrätin Deeg.

Die Landesrätin für Familie und Verwaltung bezeichnet die neuen Richtlinien auch als beispielgebend im Hinblick auf die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen: „Die Neuregelung trägt auch zum Bürokratieabbau bei: Die Rechnungslegung wurde vereinfacht und die Möglichkeiten von Eigenerklärungen ausgebaut. So geben wir den Antragstellenden mehr Vertrauen, übertragen ihnen gleichzeitig mehr Verantwortung. Ob diese entsprechend wahrgenommen wird, wollen wir durch wirksame Kontrollen überprüfen.“

Die heute von der Landesregierung beschlossenen neuen Förderkriterien treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 

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