Endlich Wahlfreiheit für Landesbedienstete

Die Landesverwaltung übernahm bisher für Landesbedienstete, die Ihre Kleinkinder in einer betrieblichen Kindertagesstätte betreuen lassen, zwei Drittel der Betreuungskosten. Ab sofort können auch Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, um den Beitrag ansuchen.

Die Abteilung Personal hatte zusammen mit dem Beirat für Chancengleichheit der Landesbediensteten 2011 das Pilotprojekt gestartet, welches zum Ziel hatte, Landesbediensteten für die Betreuung ihrer Kleinkinder Beiträge zu gewähren.

„Damals wurden allerdings nur Kosten für betriebliche Tagesstätten berücksichtigt, was viele Eltern dazu bewog ihre Kinder dort einzuschreiben, obwohl dies vielleicht nicht die optimale Lösung für Kind und Familie war.“, erklärt Maria Hochgruber Kuenzer, Präsidentin der Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben“, die im ganzen Land Tagesmutterdienst anbietet.

Die Sozialgenossenschaft hat schön länger auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen. Vor allem Frauen im ländlichen Raum seien benachteiligt, da es dort meist keine Betriebstagesstätte gäbe. Außerdem könne eine Tagesmutter oft besser auf Bedürfnisse von Eltern und Kind eingehen, da sie zeitlich flexibel ist und individuelle Betreuung in kleinen Gruppen anbietet.

Auf Vorschlag der Landesrätin Waltraud Deeg beschloss die Landesregierung vor kurzem die Verlängerung des Pilotprojektes und die Ausweitung desselben auf den Tagesmutterdienst.

„Dadurch können sich die Eltern endlich unabhängig von finanziellen Überlegungen für jene Betreuungsform entscheiden, die besser ihren Bedürfnissen entspricht“ , freut sich Maria Hochgruber Kuenzer, „Dies ist ein wichtiger Schritt von Seiten der Landesrätin Deeg in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“